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Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und Web-Anwendung renthelfer.de.

2. Anwendbarkeit des BFSG

Renthelfer wird als Kleinstunternehmen im Sinne von § 3 Abs. 3 BFSG betrieben (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. Euro). Für Dienstleistungserbringer dieser Größenordnung sieht das BFSG eine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht zur barrierefreien Gestaltung vor. Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht, um Nutzerinnen und Nutzern Transparenz über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu bieten.

3. Stand der Barrierefreiheit

Wir orientieren uns bei der Gestaltung von renthelfer.de an den Grundsätzen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Im Jahr 2026 wurde eine interne technische Prüfung durchgeführt (automatisierte Tests mit axe-core sowie manuelle Tastatur- und Screenreader-Prüfung); die dabei identifizierten kritischen und wichtigen Mängel wurden behoben. Eine förmliche externe Konformitätsprüfung nach EN 301 549 wurde bisher nicht durchgeführt. renthelfer.de ist daher weiterhin als teilweise barrierefrei einzustufen.

4. Bekannte Einschränkungen

  • Von Drittanbietern eingebundene Komponenten (Google-/Facebook-Anmeldung, Cloudflare Turnstile, Stripe Checkout) unterliegen der Barrierefreiheit des jeweiligen Anbieters und wurden nicht separat geprüft.
  • Interaktive Karten und Diagramme (z. B. Mietspiegel-Ansichten) bieten aktuell eingeschränkte Unterstützung für Screenreader.
  • Die Akzentfarbe „Soft Mint" (Markenfarbe) erreicht als alleinige Textfarbe auf hellen Flächen stellenweise nicht das WCAG-AA-Kontrastverhältnis von 4,5:1; eine Anpassung wird geprüft.
  • Erstellte Mietbriefe werden als PDF mit fester Seitenlayout-Technik erzeugt und sind für Screenreader nicht durchgängig auslesbar. Als barrierefreie Alternative steht über die Druckfunktion eine reine HTML-Textansicht des Briefinhalts zur Verfügung.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung von renthelfer.de auffallen, kontaktieren Sie uns bitte unter legal@renthelfer.de. Wir bemühen uns um eine Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen. Alternativ erreichen Sie uns über den Support-Chat (Sprechblasen-Symbol unten rechts auf der Seite).

6. Durchsetzungsverfahren

Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erfolgen, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970 · E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Diese Erklärung wurde am 31.07.2026 erstellt und zuletzt am 02.08.2026 aktualisiert.